Auf Nummer Sicher gehen
Mit der Novelle der Trinkwasserverordnung (§ 34 TrinkwV) wurde ein verpflichtendes Risikomanagement eingeführt, das sowohl zentrale als auch bestimmte mobile und temporäre Wasserversorgungsanlagen betrifft – insbesondere Anlagen mit eigener Wassergewinnung.
Was bedeutet das für Betreiber?
Sie sind verpflichtet, Ihre Wasserversorgungsanlage einem kontinuierlichen Risikomanagement inklusive Risikoabschätzung zu unterziehen. Diese Maßnahmen müssen:
- erstmals bis zum 12. Januar 2029,
- oder – je nach Größe der Anlage – spätestens bis zum 12. Januar 2032
durchgeführt und die Ergebnisse gemäß § 38 TrinkwV an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.
Unser Angebot: Sicherheit durch System
CK AquaCare begleitet Sie durch alle Phasen dieses Prozesses – von der Bestandsaufnahme bis zur fertigen Risikobewertung. Durch unsere fundierte Analyse und gezielte Prozesskontrollen entlang der gesamten Wasserversorgungskette – von der Gewinnung bis zur Entnahmestelle – sorgen wir für maximale Transparenz, Effizienz und Rechtssicherheit.
Unsere Leistungen:
- Erstellung gesetzeskonformer Risikoabschätzungen
- Entwicklung individueller Risikomanagementpläne
- Optimierung des Untersuchungsaufwands durch gezielte Anpassungen
- Unterstützung bei der Kommunikation mit den Behörden
Ein modernes Risikomanagement, wie es auch von der WHO empfohlen wird, schützt nicht nur Ihre Anlage, sondern schafft auch Vertrauen – bei Nutzern, Mietern und Behörden gleichermaßen.
Lassen Sie uns gemeinsam für höchste Trinkwassersicherheit sorgen. Sprechen Sie uns an!