Kein X für ein U vormachen
Damit Trinkwasser-Probenahmen rechtssicher und aussagekräftig sind, müssen die Probenahmestellen fachgerecht festgelegt werden – und zwar nicht willkürlich, sondern nach strengen Vorgaben.
Laut den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) dürfen diese nur durch einen zertifizierten hygienisch-technischen Sachverständigen bestimmt werden. Denn nur so ist gewährleistet, dass die Ergebnisse den tatsächlichen Zustand der Trinkwasseranlage widerspiegeln – und keine trügerische Sicherheit vorgaukeln.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Objektbegehung zur Erfassung der Trinkwasserinstallation
- Festlegung der Probenahmestellen und relevanten Parameter gemäß aktueller UBA-Empfehlung 2018
- Bestimmung der Entnahmestellen für die systemische Legionellenprüfung gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 (Abschnitt 9.1)
- Festlegung der weiterführenden Probenahmepunkte für detaillierte Legionellenuntersuchungen nach DVGW W 551 (Abschnitt 9.2)
- Probenahmeplanung im Rahmen einer Hygiene-Trinkwasser-Inspektion gemäß VDI/DVGW 6023
Warum ist das so wichtig?
Nur korrekt festgelegte Probenahmestellen ermöglichen eine verlässliche Beurteilung der Trinkwasserqualität – sei es für den Routinebetrieb, bei Grenzwertüberschreitungen oder zur Vorlage beim Gesundheitsamt.
Falsch gesetzte Entnahmestellen können die tatsächlichen hygienischen Verhältnisse verschleiern – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit und die Betreiberhaftung.
CK AquaCare – Ihr Spezialist für transparente und sichere Probenahmekonzepte
Wir sorgen dafür, dass Ihre Probenahmestellen regelwerkskonform, sinnvoll und nachvollziehbar bestimmt werden – für echte Sicherheit statt Scheinlösungen.
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