Nicht PI mal Daumen
Wenn es um Trinkwasserhygiene geht, zählt keine Schätzung – sondern eine fundierte Bewertung.
Die Risikoabschätzung (RA) – ehemals bekannt als Gefährdungsanalyse – ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie dient der systematischen Ermittlung möglicher Gesundheitsgefahren, die durch Mängel in der Trinkwasser-Installation entstehen können.
Im Zentrum steht die Frage: Wo entspricht die Installation nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) – und wo kann daraus eine Gefahr für die Verbraucher entstehen?
Wann ist eine Risikoabschätzung Pflicht?
Sobald bei der Trinkwasseruntersuchung eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) festgestellt wird, muss gemäß § 51 TrinkwV eine umfassende Risikoabschätzung für die gesamte Trinkwasseranlage durchgeführt werden.
Was gehört dazu?
- Ortsbesichtigung durch einen unabhängigen hygienisch-technischen Sachverständigen, der weder an Planung, Bau noch Betrieb der Anlage beteiligt war
- Bewertung auf Basis der TrinkwV sowie technischer Regelwerke wie
- VDI 6023,
- DVGW-Arbeitsblätter W 551 & W 553,
- DIN EN 1717
- Dokumentation der Schwachstellen und Handlungsempfehlungen zur Wiederherstellung des hygienisch sicheren Betriebs
Die neue Trinkwasserverordnung (2023) hat die Pflichten für Betreiber – den sogenannten Unternehmer oder sonstigen Inhaber (UsI) – nochmals verschärft. Umso wichtiger ist es, bei Überschreitungen schnell und rechtssicher zu handeln.
Unser Service – Ihre Sicherheit
CK AquaCare übernimmt für Sie die Durchführung gesetzeskonformer Risikoabschätzungen mit einem klaren Fokus auf:
- Transparente Ursachenklärung
- Präzise Dokumentation
- Technisch fundierte Handlungsempfehlungen
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihrer Betreiberverantwortung zuverlässig nachkommen – ohne Umwege und ohne „Pi mal Daumen“.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie sicher durch den Prozess.